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WICHTIGE Information zur Externistenprüfung!

Vergesst nicht, dass ihr nach dem Reflexionsgespräch ein Ansuchen um Zulassung zur Prüfung stellt!


 
"Der genaue Prüfungstermin wird individuell mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission vereinbart.
Wird kein Ansuchen von Seiten der Erziehungsberechtigten bzw. Prüfungskandidatinnen und-kandidaten um Zulassung zu einer Externistenprüfung gestellt, kann die allgemeine Schulpflicht im kommenden Schuljahr nicht mehr durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht erfüllt werden, da der Nachweis des zureichenden Erfolgs somit ausbleibt."
 
 

01.02.2023 | Susi Mashraki

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