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Wichtig! Änderungen beim Schulunterrichtgesetz

Jede Stellungnahme zählt!


Mit der Anzeige zum Hausunterricht soll in Zukunft ein pädagogisches Konzept verbindlich einzureichen sein.

Eine kleine Veränderung, die in manchen Bundesländern bereits umgesetzt wurden. Aber wo hören diese kleinen Änderungen auf, die seit einigen Jahren den Hausunterricht immer mehr beschränken?

Tatsächlich ist das Abschaffen des Hausunterrichts gar nicht so leicht möglich, da er als ein Grundrecht im Staatsgrundgesetz festgeschrieben ist:

 

Art 17 StGG

 (1) Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.

 (2) Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen und an solchen Unterricht zu erteilen,

ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hierzu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat.

 (3) Der häusliche Unterricht unterliegt keiner solcher Beschränkung.

 

Die ständigen Verschärfungen lassen aber erahnen, dass man den Zugang zum Hausunterricht erschweren und nur für Ausnahmefälle gestatten will. Wie Bildungsminister Mag. Himmer im ORF „Bürgeranwalt" offen zugab, dass er alle Kinder am liebsten in der Schule sitzen sehen möchte....

Ab sofort könnt ihr bis zum 23.02.2023 eine Stellungnahme abgeben. 

Bitte beachtet, dass nach dem Absenden der Stellungnahme über die Homepage, ein Verifizierungslink per E-Mail an den Teilnehmenden gesendet wird. Erst durch das Anklicken des Verifizierungslinks gilt die Stellungnahme als abgegeben.

Hier könnt ihr außerdem die geplanten Änderungen nachlesen.

 

Zusammen für den Hausunterricht in Österreich!

Euer Team von

Homeschoolerinaustria.at

 


19.02.2023 | Susi Mashraki

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